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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2013:
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Recht: Rücktritt vom Internetkauf
Sie möchten von einem Internetkauf zurücktreten? Artikel lesen
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Versicherung: Wildschaden - bezahlt die Versicherung
Im Herbst und Winter sind Rehe und Hasen wieder häufiger am Wegesrand bzw. auf der Fahrbahn anzutreffen. Artikel lesen
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Steuern: Steuertipps zum Jahreswechsel
Wann haben Sie Ihre letzte Arbeitnehmerveranlagung gemacht? Artikel lesen
Geld: Grundstückskauf
Haben Sie vor, ein Grundstück zu kaufen? Vor der Kaufentscheidung eines Grundstücks sollten Sie sich bei der Gemeinde nach Bauauflagen und den Aufschließungsgebühren sowie der Bodenbeschaffenheit erkundigen. Die Bodenbeschaffenheit beeinflusst die Herstellungskosten für den Keller. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Bodengutachten. Sollte der Boden nicht den ortsüblichen Gegebenheiten entsprechen, sind eventuelle Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Abklären sollten Sie auch die Lkw-Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück. Die Befestigung der Zufahrt kann zu beträchtlichen Mehrkosten führen. Auch die Kosten für die Errichtung eines Bauprovisoriums sind zu berücksichtigen. Vor dem Kauf des Grundstücks sollten Sie auch einen Grundbuchsauszug beim zuständigen Bezirksgericht besorgen.
Sonderfall Bauträgervertrag
Bauträger treten manchmal als Grundstücksverkäufer oder Vermittler auf, die ein Grundstück nur unter der Bedingung verkaufen, dass sie selbst mit der Bauausführung eines bereits vorgeplanten Hauses beauftragt werden. Muss der Erwerber mehr als € 150 pro m² der Nutzfläche vor Fertigstellung bezahlen, sind die Schutzbestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) anzuwenden. Die Schutzbestimmungen sollen den Erwerber im Insolvenzfall des Bauträgers vor dem Verlust seiner Zahlungen schützen und sehen eine Absicherung der vereinbarten Vorauszahlungen durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen vor. Ob die Schutzbestimmungen in Ihrem Vertrag enthalten sind, sollten Sie im Zweifelsfall durch einen Rechtsanwalt oder Notar prüfen lassen. Gravierende Verletzungen der gesetzlichen Informations- und Sicherungspflichten des Bauträgers können den Erwerber dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Vertragsaufhebung zu verlangen.
Stand: 28. November 2013